Montage- und Dienstleistungsbedingungen
Diese Bestimmungen regeln das Verfahren, nach dem die I Smart SIA (Reg.-Nr. 40203423730, Komētas iela 32-4, Rīga, LV-1004) Dienstleistungen zur Herstellung von Elektroverteilerschränken (Sadalnes), zur Montage, zur Elektroinstallation und zur Programmierung von Smart-Home-Systemen erbringt. Der Leistungsumfang wird stets schriftlich festgelegt — im Angebot (Kostenvoranschlag) oder in der Auftragsbestätigung. Alles, was nicht ausdrücklich im Angebot aufgeführt ist, ist im Preis nicht enthalten und wird gesondert gemäß diesen Bestimmungen berechnet. Diese Bestimmungen sind fester Bestandteil jedes Angebots (Kostenvoranschlags) und jeder Auftragsbestätigung: Mit der Annahme des Angebots oder der Erteilung des Auftrags bestätigt der Auftraggeber, dass er von diesen Bestimmungen Kenntnis genommen hat und ihnen zustimmt.
1. Smart-Panel (Verteilerschrank für das Smart Home): Leistungsumfang der Lieferung
Sofern im Angebot nichts anderes ausdrücklich angegeben ist, umfasst die Bestellung eines Smart-Panels nur:
- die Planung des Verteilerschranks (Auswahl der Komponenten, Anordnungsschema);
- die Bestückung und Montage des Verteilerschranks im Gehäuse (interne Verdrahtung, Prüfung in der Werkstatt);
- die Lieferung zum Objekt innerhalb des Hoheitsgebiets Lettlands.
Der Erwerb eines Smart-Panels oder eines Smart-Home-Komplettpakets bedeutet nicht die Elektroinstallation des gesamten Hauses. Nicht in der Lieferung enthalten sind (jeder Punkt ist eine gesondert zu vereinbarende und zu vergütende Leistung):
- die physische Montage des Verteilerschranks am Objekt (Wandbefestigung, Einbau in eine Nische);
- der Anschluss des Verteilerschranks an die Elektroinstallation des Gebäudes und an die eingehenden Kabel;
- das Einziehen von Kabeln, der Anschluss der Leitungen auf Verbraucherseite, zusätzliche Kabel oder Leitungen;
- Bauarbeiten: das Stemmen von Schlitzen (umgangssprachlich „štrābas") sowie Bohren und das Erstellen von Durchbrüchen in Wänden, Decken oder Konstruktionen für Kabeltrassen, das Anlegen von Aussparungen für Installationsdosen;
- die Kennzeichnung der Stromkreise vor Ort und die Dokumentation der bestehenden Installation;
- die Fehlersuche und Lokalisierung von Schäden in der bestehenden Elektroinstallation vor Ort — dies ist keine Montagearbeit am Verteilerschrank und wird stets gesondert nach dem tatsächlichen Zeitaufwand berechnet;
- Prüfmessungen der Elektroinstallation und die Dokumentation für die Inbetriebnahme.
2. Kabel- und Elektroinstallationsarbeiten
Die Standard-Kabelmontage (sofern im Angebot enthalten) umfasst nicht das Stemmen von Schlitzen, Bohren oder das Erstellen von Durchbrüchen in Wänden, Decken oder das Anlegen von Aussparungen für Installationsdosen. Sämtliche solcher Bauarbeiten werden in einem gesonderten Kostenvoranschlag vor Beginn der Arbeiten berechnet oder — falls sich der Umfang erst im Verlauf der Arbeiten zeigt — nach der tatsächlich aufgewendeten Stundenzahl gemäß den Sätzen in Abschnitt 5, wobei Umfang und voraussichtliche Kosten vor Beginn dieser Arbeiten schriftlich (auch per E-Mail oder SMS) mit dem Auftraggeber abzustimmen sind. Ohne eine solche Abstimmung werden keine zusätzlichen Arbeiten ausgeführt und nicht berechnet.
Arbeiten an der fest verlegten Elektroinstallation regelt die lettische Bauvorschrift LBN 261-15; die Arbeiten werden von entsprechend qualifizierten Fachkräften ausgeführt, die auch die Prüfmessungen dokumentieren.
3. Programmierung und Konfiguration
- Die Programmierung des Smart Homes ist eine gesondert zu vergütende Leistung. Sie ist im Preis der Ware oder des Verteilerschranks nur dann enthalten, wenn im Angebot ein konkreter Programmierumfang ausdrücklich angegeben ist (z. B. „Konfiguration von 10 Schaltern, 4 Lichtszenen").
- Eine Erweiterung des Umfangs ist eine Zusatzleistung. Wurde im Angebot beispielsweise die Programmierung von 10 Schaltern vereinbart, befinden sich am Objekt tatsächlich jedoch 20 Schalter, werden die über den vereinbarten Umfang hinausgehenden Arbeiten gesondert nach den Sätzen in Abschnitt 5 oder nach gesonderter Vereinbarung berechnet. Arbeiten über den vereinbarten Umfang hinaus beginnen wir erst nach schriftlicher Abstimmung von Umfang und Preis mit dem Auftraggeber.
- Änderungen an bereits vereinbarter und programmierter Logik, eine erneute Konfiguration infolge von Änderungen des Auftraggebers sowie die Integration von Geräten oder Systemen Dritter, die im Angebot nicht genannt sind, sind Zusatzleistungen.
4. Zusatzarbeiten
Arbeiten, die nicht im Angebot enthalten sind, gelten als Zusatzarbeiten. Zusatzarbeiten werden erst nach schriftlicher Abstimmung ihres Umfangs und ihrer Kosten mit dem Auftraggeber (auch per E-Mail oder SMS) ausgeführt und je nach ihrer Komplexität berechnet — nach Stundensätzen (Abschnitt 5) oder nach einem gesonderten Kostenvoranschlag. Ein verzögerter Zugang zum Objekt seitens des Auftraggebers, durch andere Bauunternehmer verursachte Hindernisse oder unrichtige Angaben zum Objekt können Fristen und Kosten verändern.
5. Standardsätze
| Leistung | Satz |
|---|---|
| Arbeit des Elektromonteurs / Monteurs | 20 EUR/h + MwSt. |
| Arbeit des Smart-Home-Programmierers | 50 EUR/h + MwSt. |
Die Sätze gelten, sofern nicht schriftlich ein anderer Fest- (Pauschal-)Preis vereinbart wurde. Die Mindestabrechnungszeit je Einsatz beträgt 1 Stunde; nach der ersten Stunde wird die Zeit mit einer Genauigkeit von 30 Minuten erfasst (jeder begonnene 30-Minuten-Abschnitt). Die Zeit vor Ort wird von der Ankunft bis zum Abschluss der Arbeiten erfasst. Eine Anfahrtsgebühr außerhalb von Rīga wird im Angebot angegeben oder vor Auftragserteilung schriftlich vereinbart; ist sie nicht vereinbart, wird keine Anfahrtsgebühr berechnet. Zahlungsfristen und -modalitäten werden im Angebot oder auf der Rechnung angegeben.
6. Pflichten des Auftraggebers und Abnahme der Arbeiten
- Zugang zum Objekt und sichere Arbeitsbedingungen zum vereinbarten Zeitpunkt zu gewährleisten;
- wahrheitsgemäße Angaben zum Objekt zu machen (bestehende Installation, Pläne, sofern vorhanden);
- Lösungen rechtzeitig abzustimmen und die ausgeführten Arbeiten abzunehmen.
Der Abschluss der Arbeiten wird von den Parteien durch ein Abnahmeprotokoll bestätigt (auch elektronisch). Erscheint der Auftraggeber nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Aufforderung zur Abnahme der Arbeiten und erhebt er keine schriftlich begründeten Einwände, gelten die Arbeiten als abgenommen. Dies schränkt das Recht des Verbrauchers nicht ein, gemäß dem im Patērētāju tiesību aizsardzības likums (lettisches Verbraucherschutzgesetz, PTAL) vorgesehenen Verfahren einen Anspruch geltend zu machen.
7. Dienstleistungsqualität und Verbraucherrechte
Verbraucher (natürliche Personen) haben die im PTAL festgelegten Rechte, einen Anspruch wegen einer vertragswidrigen Dienstleistung innerhalb von zwei Jahren ab dem Tag der Leistungserbringung geltend zu machen; der Verbraucher hat den Anspruch spätestens innerhalb von zwei Monaten ab dem Tag der Feststellung der Vertragswidrigkeit einzureichen (PTAL Art. 27 Abs. 1). Für die von uns hergestellten Verteilerschränke gilt zusätzlich der Abschnitt „Gewährleistung & Rückgabe".
Wurde der Vertrag als Fernabsatzvertrag oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, gilt das Widerrufsrecht nicht: (a) für eine Dienstleistung, die vollständig erbracht wurde, wenn mit ihrer Erbringung mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Verbrauchers begonnen wurde und dieser bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht ab dem Zeitpunkt der vollständigen Vertragserfüllung verliert (Ministru kabineta noteikumi Nr. 255 „Noteikumi par distances līgumu" (Verordnung über Fernabsatzverträge), Punkt 22.1); (b) für Waren — einschließlich Verteilerschränke —, die nach den Vorgaben des Verbrauchers hergestellt oder eindeutig personalisiert wurden (Punkt 22.3).
Bei Geschäften mit juristischen Personen sind das Civillikums (lettisches Zivilgesetzbuch) und diese Bestimmungen anwendbar; unsere Gesamthaftung ist in solchen Geschäften auf den Betrag des jeweiligen Auftrags begrenzt, wobei diese Begrenzung nicht für vorsätzliche Pflichtverletzungen oder grobe Fahrlässigkeit gilt.
8. Kontakt
I Smart SIA · Komētas iela 32-4, Rīga, LV-1004 · sales@smarteg.lv · +371 29816769